Auktionen und Versteigerungs-bedingungen
Termine: Momentan stehen keine Termine an

 

Die Versteigerung erfolgt aufgrund der nachfolgenden Versteigerungsbedingungen, die im Auktionssaal ausgehängt sind, gegebenenfalls im Versteigerungskatalog abgedruckt sind.

 Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.

 Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden.

 Jeder Besucher haftet für den von ihm verschuldeten Schaden in vollem Umfang.

 Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden im jeweiligen Zustand zugeschlagen, eventuelle Beschädigungen sind im Preis berücksichtigt.

 Die Versteigerin behält sich das Recht vor, Nummern zusammen zu ziehen, zu trennen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten.

 Gesteigert wird in 10%- Schritten. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.

 Uneinigkeit über das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot des Gegenstandes behoben.

 Die ersteigerte Ware ist vom Käufer noch vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls Mängel sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an die Versteigerin. Das Eigentum der ersteigerten Sache geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung an der versteigerten Sache geht mit Übergabe an den Käufer über.
Versteigerung
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